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Verantwortlich
Holger Hiller
Gemeinfeld 49
97496 Burgpreppach

Kontakt
Telefon: +49 9534 205
Fax: 09534 1251

E-Mail: info@saegewerk-hiller.de

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines

Wir schließen Verträge grundsätzlich nur aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Überdies legen wir allen unseren Geschäften die Tegernseer Gebräuche, soweit diese unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen oder getroffenen Vereinbarungen nicht widersprechen, zugrunde.

2. Vertragsabschluß

Aufträge kommen nur bei schriftlicher Bestätigung zustande, es sei denn, wir liefern innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung. In diesem Fall gilt die Lieferung als Bestätigung. Bei nach Vertragsabschluß eingehender, uns nicht befriedigender Auskunft über den Aufrtaggeber haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder volle Vorauszahlung zu fordern. Werden uns Aufträge und Bestellungen von juristischen Personen erteilt, so übernehmen deren Organe hiermit, soweit zulässig und möglich, die persönliche Bürgschaft für die gegen die juristische Person entstehenden Ansprüche, ohne Einrede der Vorausklage. Soweit kein schriftlicher Preis vereinbart ist, liefern wir aufgrund unserer am Versandtage geltenden Preise. Unsere Preise sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, reine Nettodetailpreise in Euro und verstehen sich unfrei, zuzüglich Versand-/ Verpackungskosten, Steuern und Zöllen.

3. Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Skonti und Boni dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn diese von uns zugesagt sind und die Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist bei uns eingeht. Der Auftraggeber kann sich wegen gewährter Zahlungsvergünstigungen nicht auf eine geschäftliche Praktik berufen. Im Falle eines Zahlungsverzuges, oder wenn uns die Unsicherheit der Vermögenslage des Käufers bekannt wird, werden alle unsere Forderungen fällig. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7,5 % zu verlangen. Beanstandungen des Käufers, Mängelrügen oder Meinungsverschiedenheiten berechtigen weder den Käufer ein Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltung- oder Pfandrecht auszuüben noch die Aufrechnung zu erklären, solange dessen Forderung nicht von uns anerkannt ist. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Anfallende Auslagen und Gebühren gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind jederzeit berechtigt, unter Nachweis der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung, über den Kunden in Wirtschaftsauskunfteien, Datenbanken, bei dessen Geschäfts- und Privatbanken Auskünfte einzuholen.

4. Lieferung

Übergabe der Ware erfolgt grundsätzlich nur ab unserem Werk. Lieferungen erfolgen auf Wunsch, Gefahr und Rechnung des Käufers. Die Preis- und Leistungsgefahr geht auf den Käufer mit Bereitstellung der Ware in unserem Lager zur Abholung über. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen gegen Berechnung von anteiligen Preisen und Kosten berechtigt. Wir haften weder für unvorhersehbare Leistungshindernisse, noch für Naturkatastrophen, Brandschäden etc. und darauf beruhende Leistungshindernisse oder Ausfälle. Die Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Lieferfristen entfällt bei allen Betriebsstörungen in unserem bzw. im Betrieb unserer Zulieferer. Die Übernahme der Ware durch ein Beförderungsunternehmen stellt uns von der Haftung wegen Verspätung, Verschlechterung oder dem Untergang frei. Verzögert sich eine Auslieferung aufgrund vom Besteller zu vertretender Gründe um mehr als zwei Wochen, so sind wir berechtigt, gemäß dem Aufwand Einlagerungsgebühr zu berechnen.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir liefern alle Waren bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich anfallender Zinsen und Kosten, unter Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns weiterhin vor, die Waren dem Bezieher nur im Wege eines Besitzmittlungsverhältnisses übergeben zu haben. Der Bezieher der Waren gestattet dementsprechend die Waren wieder in Besitz zu nehmen, soweit diese nicht bereits bezahlt sind, dazu seine Räume, auch Wohnräume, zu betreten und die dafür notwendigen Handlungen, wie die Öffnung der Türen, selbst oder durch Dritte vorzunehmen. Der Käufer darf die Ware verarbeiten, verbrauchen und im üblichen Geschäftsgang weiterveräußern, jedoch nur ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt und im Wege eines Besitzmittlungsverhältnisses. Er ist verpflichtet, über den weiteren Weg der Waren Aufzeichnungen zu führen und diese auf Verlangen an uns herauszugeben. Er ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns und wir erwerben das Eigentum an der neuen Sache anteilmäßig. Der Käufer überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Waren bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte. Wird die Vorbehaltware von dem Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Liefervertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang im Voraus an uns abgetreten. Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungspflichten nachkommt. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten. Bei Zugriffen durch Dritte, insbesondere einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unseres Eigentums oder an uns abgetretene Forderungen sind wir unverzüglich, ggf. durch Übersendung von Pfändungsprotokollen o. ä. zu unterrichten. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen als unser Treuhänder einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen.

7. Beanstandungen

Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und, wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, geltend gemacht werden. Die Ware muß sich in einwandfreiem Zustand befinden. Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Beseitigung der Mängel behalten wir uns grundsätzlich vor. Rücksendungen, Abzüge oder Einbehaltung des Kaufpreises sind ohne vorherige gegenseitige Verständigung, soweit sie nicht als berechtigt anerkannt und gerichtlich als begründet festgestellt sind, nicht statthaft. Unwesentliche Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Weitere Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn, der genannte Schaden ist von uns grob fahrlässig herbeigeführt worden. Alle Rücksendungen, die nach der Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die zurückgenommene Ware wird gutgeschrieben und bei der nächsten Lieferung angerechnet. Nimmt der Besteller abredewidrig die Ware nicht ab, so haftet er uns für den entstandenen Schaden. Darüber hinaus hat der Besteller die Kosten für den Hin- und Rücktransport zu tragen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bamberg Gerichtsstand. Erfüllungsort ist Bamberg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies den Rest dieser Bedingungen nicht. Abweichungen oder Erweiterungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

Sägewerk Hiller

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Tel.: 09534/205 - Fax:09534/1251